Ihre Unterlagen senden Sie uns bitte per Post oder innerhalb der Universität per Hauspost zu. In Ausnahmefällen können auch während der Sprechzeiten vorab persönliche Termine per Telefon oder E-Mail vereinbart werden.
Für Abschlüsse am Fachbereich Biologie der JGU müssen keine Beglaubigungen vorgelegt werden. Von externen Abschlüssen senden Sie uns entweder beglaubigte Kopien, oder zunächst nur Kopien zu und müssen die Originale zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen. Im letzteren Fall erfolgt die Zulassung dann unter der Auflage, dass die Originale noch vorgelegt werden müssen.
Bei der Registrierung können Sie zwischen zwei Optionen wählen, die nach Absenden der Registrierung nicht mehr geändert werden können. Sie können zwischen
- Registrierung
- Registrierung und Immatrikulation
auswählen. Die Option Registrierung und Immatrikulation führt dazu, dass Sie später Vorteile der Studierenden der JGU wahrnehmen können (Semesterticket, Kita-Platz Anspruch und weitere Vergünstigungen und Vorteile). Nehmen Sie bitte zur Kenntnisse, dass die Immatrikulation zeitlich limitiert ist und mit der Zahlung des Semesterbeitrags verbunden ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihre Registrierung als Doktorand/in an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens, dem Abbruch des Promotionsvorhabens, der Aufhebung der Betreuungszusage oder dem Wechsel der Hochschule automatisch endet.
Nach Abschluss der Online-Registrierung müssen Sie die Unterlagen ausdrucken und Ihre Betreuer an entsprechender Stelle unterschreiben. Außerdem füllen Sie bitte die Betreuungsvereinbarung aus (Download in rechter Spalte) und lassen diese ebenfalls von den Betreuern unterschreiben. Danach senden Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen, die für die Überprüfung der Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in erforderlich sind:
1. Registrierungsantrag aus Jogustine (vollst. aufgefüllt und unterschrieben)
2. Nachweis der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 7 (PromoO FB10, März 2018), ggf. mit Urkunde über die Anerkennung derselben
3. Hochschulzugangsberechtigung
4. Lebenslauf und eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
5. Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises
6. Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsversuche
7. Betreuungsvereibarung (ausgefüllt und unterschrieben)
dem Dekanat per Post oder Hauspost zu. In Ausnahmefällen ist auch eine Terminvereinbarung zur Abgabe möglich. Melden Sie sich hierzu vorher entweder telefonisch oder per E-Mail.
Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in (sog. Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung und Zulassung als Promovend abgeschlossen.
Sollten Sie bei der Online-Registrierung die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r beantragt haben erfolgt Schritt 3.
Notes for international doctoral students: Please visit our English website for details