Zulassung zur Promotion

Ihre Unterlagen senden Sie uns bitte per Post oder innerhalb der Universität per Hauspost zu. In Ausnahmefällen können auch während der Sprechzeiten vorab persönliche Termine per Telefon oder E-Mail vereinbart werden.

Für Abschlüsse am Fachbereich Biologie der JGU müssen keine Beglaubigungen vorgelegt werden. Von externen Abschlüssen senden Sie uns entweder beglaubigte Kopien, oder zunächst nur Kopien zu und müssen die Originale zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen. Im letzteren Fall erfolgt die Zulassung dann unter der Auflage, dass die Originale noch vorgelegt werden müssen.

Für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Registrierungspflicht. Beachten Sie deshalb bitte, dass der Zulassung am Fachbereich ein "Registrierungsprozess" über Jogustine online vorgeschaltet ist. In Jogustine müssen Sie sich zur Promotion bei der Johannes Gutenberg-Universität "bewerben", um der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung nachzukommen.

Bei der Registrierung können Sie zwischen zwei Optionen wählen, die nach Absenden der Registrierung nicht mehr geändert werden können. Sie können zwischen

- Registrierung
- Registrierung und Immatrikulation

auswählen. Die Option Registrierung und Immatrikulation führt dazu, dass Sie später Vorteile der Studierenden der JGU wahrnehmen können (Semesterticket, Kita-Platz Anspruch und weitere Vergünstigungen und Vorteile). Nehmen Sie bitte zur Kenntnisse, dass die Immatrikulation zeitlich limitiert ist und mit der Zahlung des Semesterbeitrags verbunden ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihre Registrierung als Doktorand/in an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens, dem Abbruch des Promotionsvorhabens, der Aufhebung der Betreuungszusage oder dem Wechsel der Hochschule automatisch endet.

Im Antrag auf Zulassung als Doktorand/in am Fachbereich Biologie, der mit der Online-Registrierung in Schritt 1 auszufüllen ist, sind Thema und Betreuer/in sowie Mitbetreuer/in der Doktorarbeit anzugeben. Wenn Sie die Dissertation außerhalb des Fachbereichs Biologie (Arbeitsgruppen an der Unimedizin, MPI etc.) anfertigen, muss der Mitbetreuer/die Mitbetreuerin hauptamtlich dem Fachbereich Biologie angehören (z.B. Habilitation oder Professur erforderlich) und ist gleichzeitig der Prüfer/die Prüferin des Schwerpunktfaches.

Nach Abschluss der Online-Registrierung müssen Sie die Unterlagen ausdrucken und Ihre Betreuer an entsprechender Stelle unterschreiben. Außerdem füllen Sie bitte die Betreuungsvereinbarung aus (Download in rechter Spalte) und lassen diese ebenfalls von den Betreuern unterschreiben. Danach senden Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen, die für die Überprüfung der Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in erforderlich sind:

1. Registrierungsantrag aus Jogustine (vollst. aufgefüllt und unterschrieben)

2. Nachweis der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 7 (PromoO FB10, März 2018), ggf. mit Urkunde über die Anerkennung derselben

3. Hochschulzugangsberechtigung

4. Lebenslauf und eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs

5. Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises

6. Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsversuche

7. Betreuungsvereibarung (ausgefüllt und unterschrieben)

dem Dekanat per Post oder Hauspost zu. In Ausnahmefällen ist auch eine Terminvereinbarung zur Abgabe möglich. Melden Sie sich hierzu vorher entweder telefonisch oder per E-Mail.

Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in (sog. Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung und Zulassung als Promovend abgeschlossen.

Sollten Sie bei der Online-Registrierung die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r beantragt haben erfolgt Schritt 3.

Sofern Sie bei Schritt 1 die Option Registrierung/Immatrikulation ausgewählt haben und die entsprechenden Unterlagen der der Zulassung beim Dekanat mit eingereicht haben, werden diese vom Dekanat an das Studierendensekretariat der JGU weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht bzgl. der Einschreibung. Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten und Vergünstigungen.
Das Zulassungsgesuch soll frühestmöglich, also zu Beginn der experimentellen Dissertationsphase, gestellt werden.
Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung Ihrer Abschlüsse durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig. Bedenken Sie, dass diese Anerkennung bis zu 6 Wochen dauern kann und Voraussetzung zur Zulassung als Promovend am Fachbereich ist.
Sie können auf eigenen Wunsch in die neue Promotionsordnung wechseln. Einen entsprechender schriftlicher Antrag kann formlos beim Dekanat gestellt werden.

Notes for international doctoral students: Please visit our English website for details