Studienfachberatung M. Sc.

Der Studiengangsbeauftragte für den M.Sc. Biologie ist für die inhaltliche Anerkennung von Studienleistungen zuständig. Er spricht eine Empfehlung aus, dem das Prüfungsamt in der Regel folgt, und die dann die Anerkennung auch formal vollzieht und in Ihren JOGU-StINe Account einträgt.

Wenn Sie sich eine Leistung anerkennen lassen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. Die Johannes Gutenberg-Universität gibt folgende Richtlinie für das Anerkennen 1LP vor:

"Die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte pro Modul spiegelt den durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand wieder; dabei entspricht 1 Leistungspunkt ungefähr 30 Stunden studentischer Arbeitszeit. Zum Zeitaufwand zählen dabei sowohl die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls als auch die Zeit, die zur Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffs (Selbststudium) notwendig ist."

Zusammengefasst: 30h Aufwand (inklusiver Studentischer Eigenleistung) = 1LP

  1. Setzen Sie sich mit dem Modulhandbuch des M.Sc. Biologie auseinander. Stellen Sie für sich eindeutig fest, welches Modul für Ihre Leistungen in Frage kommt.
  2. Handelt es sich um das Modul 17 (Erweitere Qualifikationen) gilt folgendes zu beachten:
      • Die angebotenen Kurse gibt es manchmal in dieser Form nicht, da sich Kursangebote in einem anderen Rhythmus ändern als die Akkreditierung des Studienganges. Selbst eine exakte Übereinstimmung des „Kursnamens“ garantiert Ihnen nicht, dass genau die angegebene LP im Modulhandbuch so anerkannt werden.
      • Im Modul 17 sind Noten keine Pflicht.
      • Handelt es sich um einen Kurs, der bereits mit ECTS akkreditiert wurde, so wird dieses übernommen, solange hierfür der Nachweis erbracht werden kann.
  3. Handelt es sich um ein Master Modul, empfiehlt es sich an einem bestehen Master Modul zu orientieren. Hier müssen die fachliche Ähnlichkeit und auch die Prüfungsform möglichst gleich sein. Eventuell ist es aufgrund der fachlichen Nähe auch sinnvoll, den jeweiligen Master Modulbeauftragten am FB10 direkt anzusprechen.
    Beispiel einer typischen Frage: Sind 4 Wochen externes Praktikum genug für ein B-Modul (15 LP laut Modulhandbuch): Antwort: 4 Wochen x 40h = 160h = 5 LP (also Nein!)
  4. Die Bescheinigung muss klar die Stunden, Prüfungsformen, erbrachten Leistungen und - abgesehen von Modul 17 - auch die Note aufweisen. Die Bescheinigung kann studentische Eigenleistungen aufweisen (wie z.B. Vorbereitung von Vorträgen etc.).

Haben Sie sich ausreichend mit den o.g. Punkten auseinandergesetzt und Informationen und Bescheinigungen gesammelt, dann stellen Sie bitte alle Unterlagen zusammen und schicken diese  zusammengefasst in einer E-Mail mit dem Formblatt (Download rechts) an die angegebene E-Mail. Das Unterschriftsfeld „Unterschrift des Fachprüfers“ muss frei bleiben, genauso wie das Feld LP. Diese werden vom Studiengangsbeauftragten ausgefüllt.

Handelt es sich um einen mit ECTS oder LP bereits akkreditierten Kurs, dann müssen die Unterlagen dafür auch hinzugefügt werden. Im Falle eines Kurses aus JOGU-StINe, reicht ein „Screenshot“ aus Ihrem JOGU-StINe Konto und eine Markierung des Kurses, den Sie anerkannt haben wollen. Da der Studiengangsbeauftragte kein Teil des Prüfungsamtes ist, hat er keine Einsicht in Ihren JOGU-StINe Account.

Die Bearbeitung von Fällen mit vollständigen Unterlagen dauert im Durchschnitt zwei Wochen. Vollständige Fälle werden immer priorisiert behandelt. Die Bearbeitung von unvollständigen Anträgen und Unterlagen beläuft sich oft länger als 3 Monate (in Abhängigkeit der Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen).

Bitte richten Sie Ihre E-Mail an diese Adresse: studiengangsbeauftragter-master-biologie@uni-mainz.de

E-Mails, die an den persönlichen Account des Studienbeauftragten gesendet werden, werden nicht bearbeitet.