Die Habilitationsordnung des Fachbereichs Biologie finden Sie auf der rechten Seite zum Download.
Die Habilitation ist ein Weg, den für die Berufung zur Professur erforderlichen Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Leistung und pädagogischer (didaktischer) Befähigung zu erbringen (Lehrbefähigung). Sie soll der Bewerberin/dem Bewerber die Befugnis verschaffen, an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz in einem bestimmten Fachgebiet selbständig zu lehren (venia legendi).
Habilitationsverfahren (Habilitationsordnung FB Biologie vom 13.02.2009)
Ein bis zwei Jahre vor Eröffnung des Habilitationsverfahrens:
schriftliche, formlose Voranmeldung bei der Dekanin/dem Dekan, Vorschlag von 2 Mentorinnen/Mentoren.
Unterlagen für Habilitationsgesuch:
1. Bezeichnung des Faches
2. Lebenslauf
3. Promotionsurkunde und ein Exemplar der Dissertation
4. Abschlusszeugnisse Studium
5. Habilitationsschrift (6 Exemplare)
6. Erklärung über eigene wissenschaftliche Arbeit
7. Veröffentlichungsverzeichnis, möglichst Beifügung je eines Sonderdruckes
8. Verzeichnis der abgehaltenen Lehrveranstaltungen mit Angaben über Art und Umfang
9. 3 Vorschlagsthemen für Vortrag und Antrittsvorlesung
10. Erklärung über bereits beantragte oder eingeleitete Habilitationsverfahren
Mit der Einreichung des Habilitationsgesuches wird das Habilitationsverfahrens eröffnet.
- Nach Abgabe der vollständigen Unterlagen wird die Habilitationsschrift für 14 Tage (in den Semesterferien für 6 Wochen) zur Einsichtnahme für die Mitglieder des Fachbereichsrats und alle Professorinnen und Professoren ausgelegt.
- Die Prüfungskommission entscheidet über die fachliche und didaktische Eignung der Habilitandin/des Habilitanden und benennt die Gutachterinnen und Gutachter.
- Das Dekanat holt ein internes und zwei externe Gutachten ein. Nach dem Eingang der Gutachten liegt die Habilitationsschrift inklusive Gutachten für weitere 14 Tage (in den Semesterferien für 6 Wochen) zur Einsichtnahme aus.
- Die Kommission entscheidet über die Annahme der schriftlichen Leistung, beschließt die Venia legendi und die Themen für den Vortrag und die Antrittsvorlesung. Danach beginnt die letzte Auslagefrist für eine Woche (in den Semesterferien für 2 Wochen).
- Das Dekanat legt die Termine für den Vortrag und die Antrittsvorlesung fest und versendet die Einladungen.
- Der Fachbereichsrat entscheidet über die mündliche Leistung und die Lehrbefähigung.
- Die öffentliche Antrittsvorlesung findet während der Vorlesungszeit statt.
- Nach der Antrittsvorlesung wird die Urkunde übergeben; damit ist das Verfahren abgeschlossen.